AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Wenn Sie eine Bestellung über unsere Webseiten bei Antikhaus-Insam aufgeben, oder uns gegenüber per Mail ein Angebot senden, senden wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.
Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn Sie das bestellte Produkt bei uns vor Ort abholen, oder wir die Ware an Sie versenden, oder wir Ihre Bestellung explizit als Annahme des Vertrags Ihnen gegenüber bestätigen (Annahmebestätigung). Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Annahmebestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.

2. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind gilt folgendes:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB, jedoch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an:

Antikhaus Insam
Geschäftsführer Peter Insam
Tändlergasse 3
93047 Regensburg

Fax: (09 41) 56 27 04
info@antikhaus-insam.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von Euro 40 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

3. Kosten der Rücksendung bei Widerruf

Sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind gilt folgendes: Im Falle des Widerrufs nach Ziff. 2 haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Kaufpreis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von Euro 40.- nicht übersteigt oder Sie bei einem höheren Kaufpreis im Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis oder eine vereinbarte Teilzahlung erbracht haben, es sei denn, dass die gelieferte Sache nicht der bestellten entspricht.

4. Prüfung und Gefahrübergang

Sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist gilt folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 7 Tagen so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Vorstehendes gilt nicht für den Verbrauchgüterkauf.

5. Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Der vereinbarte Kaufpreis wird nach Vertragsschluss sofort fällig. Der Besteller hat den Kaufpreis der in der Bestellung bzw. Auftragsbestätigung, angeführten Zahlungsart zu zahlen.
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist das Antikhaus Insam berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Falls ein höherer Verzugsschaden nachweisbar ist, ist das Antikhaus Insam berechtigt, diesen geltend zu machen.

6. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

6.1 Die vom Antikhaus Insam bekannt gegebenen Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung und Transportversicherung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung vom Antikhaus Insam erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung, die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart samt ausreichender Transportversicherung in Rechnung gestellt.

6.2 Hat der Besteller die Ware nicht wie vereinbart übernommen, ist das Antikhaus Insam nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers bei einer dazu befugten Spedition einzulagern. Gleichzeitig ist das Antikhaus Insam berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

6.3 Wird keine besondere Transportart vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen Forderungen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist unzulässig.
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus dem gleichen Rechtsverhältnis beruht, ist unzulässig.

8. Eigentumsvorbehalt

Das Antikhaus Insam behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihm an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit das Antikhaus Insam im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf das Antikhaus Insam bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits das Antikhaus Insam die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung vom Antikhaus Insam erhält.

9. Gewährleistung

9.1 Das Antikhaus Insam gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die den Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Die Angaben bezüglich Alter, Qualität und Material erfolgen nach bestem Wissen.

9.2 Im Fall des Mangels kann der Kunde nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Das Antikhaus Insam kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.

9.3 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überanspruchung entstanden ist. Für unsachgemäße Behandlung oder Lagerung der verkauften Gegenstände durch den Kunden kann vom Verkäufer keine Haftung übernommen werden. Dem Kunden wird geraten, in seinen Räumen für ausreichende Luftbefeuchtung zu sorgen, da in zentralbeheizten Räumen mit geringem Feuchtigkeitsgehalt die Gefahr besteht, dass Möbel oder Bilder Schaden nehmen.
Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Andernfalls steht dem Antikhaus Insam frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.

10. Datenschutz

Das Antikhaus Insam weist gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hin, dass wir die Stammdaten unserer Kunden in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeiten. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur elektronischen automatisierten Verarbeitung der von Antikhaus Insam im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte auch auszugsweise findet nicht statt.

11. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Regensburg, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist.
Das Antikhaus-Insam ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Stand 24.11.2010