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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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I. Geltungsbereich
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Besteller und dem Antikhaus Insam beim Online-Versandhandel gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch als Rahmenvereinbarung für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
2.1 Voraussetzung für den wirksamen Abschluss eines Vertrages ist, dass der Kunde geschäftsfähig ist. Erfolgt das Angebot von einer nicht geschäftsfähigen natürlichen Person, so ist das Antikhaus Insam nicht verpflichtet, eine Genehmigung des gesetzlichen Vertreters entgegenzunehmen. Es ist vielmehr innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Kenntnis von der nicht gegebenen Geschäftsfähigkeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2.2 Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch das Antikhaus Insam zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde aber entweder vom Antikhaus Insam durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren. Bestellt der Kunde per Internet, so wird das Antikhaus Insam jedoch den Zugang der Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen.
III. Rücktrittsrecht
3.1 Bei Annahmeverzug oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei falschen Angaben über die Kreditwürdigkeit, ist das Antikhaus Insam zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist das Antikhaus Insam nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3.2 Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Internetseite ist das Antikhaus Insam zum Rücktritt berechtigt.
IV. Kaufpreis
Alle vom Antikhaus Insam auf der Internetseite genannten Preisangaben sind Endpreise und enthalten die am Tag der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer. Seitens des Antikhauses Insam bekannt gegebene Endpreise gelten bis zum Widerruf bzw. Bekanntgabe neuer Preise.
V. Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Kaufpreis wird sofort vor Auslieferung durch das Antikhaus Insam fällig. Der Besteller hat den Kaufpreis der in der Bestellung bzw. Auftragsbestätigung, angeführten Zahlungsart zu zahlen.
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist das Antikhaus Insam berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Falls ein höherer Verzugsschaden nachweisbar ist, ist das Antikhaus Insam berechtigt, diesen geltend zu machen.
VI. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
6.1 Die vom Antikhaus Insam bekannt gegebenen Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung und Transportversicherung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung vom Antikhaus Insam erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung, die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart samt ausreichender Transportversicherung in Rechnung gestellt.
6.2 Hat der Besteller die Ware nicht wie vereinbart übernommen, ist das Antikhaus Insam nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers bei einer dazu befugten Spedition einzulagern. Gleichzeitig ist das Antikhaus Insam berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
Unberührt bleiben die Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer III/3.1.
6.3 Wird keine besondere Transportart vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb vom Antikhaus Insam verlassen hat und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
VII. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Antikhaus Insam anerkannt sind. Außerdem ist sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Das Antikhaus Insam behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihm an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit das Antikhaus Insam im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf das Antikhaus Insam bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits das Antikhaus Insam die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung vom Antikhaus Insam erhält.
IX. Gewährleistung
9.1 Das Antikhaus Insam gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die den Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Die Angaben bezüglich Alter, Qualität und Material erfolgen nach bestem Wissen.
9.2 Der Besteller hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang. Im Falle einer Abweichung wird der Besteller umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei nicht offensichtlichen Mängeln ist die Mitteilung nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb einer Frist von drei Werktagen vorzunehmen.
9.3 Im Fall des Mangels kann der Kunde nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Das Antikhaus Insam kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.
9.4 Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass das Antikhaus Insam die Mängel arglistig verschwieg oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.
Im Übrigen haftet das Antikhaus Insam nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.5 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überanspruchung entstanden ist. Für unsachgemäße Behandlung oder Lagerung der verkauften Gegenstände durch den Kunden kann vom Verkäufer keine Haftung übernommen werden. Dem Kunden wird geraten, in seinen Räumen für ausreichende Luftbefeuchtung zu sorgen, da in zentralbeheizten Räumen mit geringem Feuchtigkeitsgehalt die Gefahr besteht, dass Möbel oder Bilder Schaden nehmen.
Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Andernfalls steht dem Antikhaus Insam frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.
X. Datenschutz, Adressenänderung
Der Besteller erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Besteller ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn-, bzw. Geschäftsadresse bzw. E-Mail Adresse, bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Alle Erklärungen vom Antikhaus Insam können auf elektronischem Weg an den Besteller gerichtet werden.
XI. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen dem Antikhaus Insam und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Wareneinkauf vom 11.4.1988 ist ausgeschlossen.
11.2 Die Bestimmungen der Ziffer 11.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Besteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Besteller einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Bestellers zugerechnet werden kann und wenn der Besteller die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
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